Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz
Alter der zu versichernden Person
100 %
Erstattung auf
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
24h-Reise-Notrufservice
100 %
Erstattung auf
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
24h-Reise-Notrufservice
Auslandsreisekrankenversicherung Leistungen im Überblick
Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten.
Single
Familie
Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise
für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise
für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise
Erstattet werden ambulante Leistungen von:
- Ärzten
- Heilpraktikern
- Chirotherapeuten
- Osteopathen
Die von einem Arzt verordnet wurden.
Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden.
Heilmittel sind z. B.:
- Strahlen-, Licht- und sonstige physikalische Behandlungen
- Massagen
- Medizinische Packungen
- Inhalationen
- Krankengymnastik Übungsbehandlungen einschließlich Leistungen der Logopädie und Ergotherapie
Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise.
Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt.
Rooming-in (Begleitperson im Krankenhaus), sofern die versicherte Person minderjährig ist.
Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz
Stiftung Warentest Note "SEHR GUT" im Single- und Familien-Tarif
Wer ins Ausland fährt, der braucht eine zuverlässige Auslandskrankenversicherung, weil die gesetzliche Krankenversicherung nicht alle Kosten übernimmt.
Stiftung Warentest Finanztest (05/2022) hat in seinem Test zur Auslandskrankenversicherung 44 Familientarife und 53 Singletarife untersucht. Der DFV-AuslandsreiseSchutz hat in beiden Testkategorien mit der hervorragenden Note „SEHR GUT“ abgeschlossen.
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der aktuellen Fassung. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, lassen wir Ihnen die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsschein (e-Police) zukommen.