Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld
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Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
- ohne Wartezeiten
Leistungen im Überblick
DFV-KrankenGeld | |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit
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bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit 1. - 3. Monat zu 100 % | |
Geburtspauschale (einmalig)
| 12-faches Krankentagegeld |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate | |
Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit | |
auch während Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
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Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufenweiser Wiedereingliederung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit
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bis zur Rentenzahlung wegen Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit 1. - 3. Monat zu 100 % | |
Geburtspauschale (einmalig)
| 12-faches Krankentagegeld |
bei Arbeitslosigkeit max. 12 Monate |
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der aktuellen Fassung. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, lassen wir Ihnen die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsschein (e-Police) zukommen.