Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld

1. Daten eingeben
Bitte tragen Sie Ihr monatliches Brutto- und Nettoeinkommen ein (ganzzahlig)
Das Nettogehalt muss niedriger sein als das Bruttogehalt.
Bitte geben Sie ein Alter zwischen 16 und 66 Jahren an.
2. Individueller Bedarf
Nettogehalt
0 €
Auszahlung der GKV
0 €
Einkommenslücke
0 €
3. Unsere Empfehlung Um die Einkommenslücke nach Ende der Lohnfortzahlung zu vermeiden, ermittelt der Rechner anhand einer Faustformel einen empfohlenen Bedarf, der aufgrund individueller Gegebenheiten wie Kinder und Steuerklasse abweichen kann.
Krankentagegeld
0 €

4. Ihr gewünschter Krankentagegeldbetrag

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DFV-KrankenGeldTESTSIEGER

Krankentagegeld
ab dem 43. Tag

auch während
Kur, Reha oder Krankenhaus­aufenthalt

auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung

ab1,37 €/mtl.
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Krankentagegeld­versicherung Leistungen im Überblick

DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Individuelle Absicherung

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriums­behandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit

1. - 6. Monat zu 100 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor

Krankentagegeld

ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit

Individuelle Absicherung

auch während Kur, Reha oder Kranken­haus­aufenthalt

Krankentagegeld während medizinisch notwendiger

  • ambulanter oder stationärer Kur
  • stationärer Sanatoriums­behandlung
  • ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
  • stationärer Heilbehandlung

Krankentagegeld ab dem 43. Tag der AU auch bei stufen­wei­ser Wieder­ein­glieder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufen­weiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit für Arbeit­nehmer max. 6 Monate.

bis zur Renten­zahl­ung wegen Berufs­unfähig­keit oder Er­werbs­minder­ung

Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbs­minderung während einer Arbeits­unfähigkeit

1. - 6. Monat zu 100 %

bei Arbeitslosigkeit

max. 12 Monate

bei Kind krank
  • Bis zu 10 Arbeitstage je Kind, max. 25 Arbeitstage pro Jahr
  • Voraussetzung: Das Kind ist unter 12 Jahren und es liegt eine unbezahlte Freistellung vom Arbeitgeber vor

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Nachfolgend finden Sie die Ver­sicher­ungs­be­dingung­en der DFV Deutsche Familien­ver­sicher­ung AG in der aktuellen Fassung. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, lassen wir Ihnen die Ver­sicher­ungs­bedingung­en in der jeweils gültigen Fassung gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsschein (e-Police) zukommen.

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