Krankentagegeldrechner
Krankentagegeldversicherung DFV-KrankenGeld
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
- ohne Wartezeiten
Krankentagegeld
ab dem 43. Tag
auch während
Kur, Reha oder Krankenhausaufenthalt
auch bei stufenweiser
Wiedereingliederung
- ohne Wartezeiten
Krankentagegeld bei Erkrankung eines Kindes
Leistungen im Überblick
ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit
Krankentagegeld während medizinisch notwendiger
- ambulanter oder stationärer Kur
- stationärer Sanatoriumsbehandlung
- ambulanter oder stationärer Reha-Maßnahme
- stationärer Heilbehandlung
Zusätzlich Verdopplung des vereinbarten Krankentagegeldes für max. 12 Monate
Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei stufenweiser Wiedereingliederung in die berufliche Tätigkeit
- Arbeitnehmer max. 6 Monate
- Selbstständige max. 6 Wochen
Weiterzahlung des vereinbarten Krankentagegeldes bei Eintritt von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung während einer Arbeitsunfähigkeit
1. - 3. Monat zu 100 %
4. - 6. Monat zu 50 %
max. 12 Monate
das das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
- sofern kein Anspruch auf Zahlung durch Arbeitgeber oder GKV besteht
- unabhängig von einer Karenzzeit
max. 10 Tage je Versicherungsjahr
- für die Geburt eines Kindes der versicherten Person während der Vertragslaufzeit
- unabhängig von einer Karenzzeit
12-faches Krankentagegeld
12-faches Krankentagegeld
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Nachfolgend finden Sie die Versicherungsbedingungen der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der aktuellen Fassung. Schließen Sie bei uns eine Versicherung ab, lassen wir Ihnen die Versicherungsbedingungen in der jeweils gültigen Fassung gemeinsam mit dem digitalen Versicherungsschein (e-Police) zukommen.