Auslandskrankenversicherung DFV-AuslandsreiseSchutz
100 %
Erstattung
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
Für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
24h-Reise-Notrufservice
100 %
Erstattung
Ambulante Leistungen
Stationäre Leistungen
Zahnärztliche Leistungen
Für die ersten 2 Monate
jeder Auslandsreise
Such- und Rettungskosten
Krankenrücktransport
24h-Reise-Notrufservice
Leistungen im Überblick
Single | Familie | |
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single | Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
| ||
Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Heilmittel sind z. B.:
| ||
Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | ||
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | ||
Rooming-In Rooming-in (Begleitperson im Krankenhaus), sofern die versicherte Person minderjährig ist. | ||
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz | ||
Versicherte Person(en) Im Familien-Tarif besteht Versicherungsschutz für die im Versicherungsschein genannte Person sowie für die mit der versicherten Person in häuslicher Gemeinschaft lebende Ehe-bzw. Lebenspartner und deren bzw. dessen Kinder (auch Stief-, Adoptiv - und Pflegekinder), auch wenn diese Personen die Auslandsreise alleine antreten. | Single Familie |
Krankenversicherungsschutz im Ausland Versicherungsschutz auf allen Reisen (ohne länderbezogene Einschränkungen) innerhalb eines Jahres bei einer Reisedauer von bis zu zwei Monaten je Reise | für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise für die ersten 2 Monate jeder Auslandsreise |
Ambulante ärztliche Leistungen Erstattet werden ambulante Leistungen von:
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Arznei-, Heil- und Verbandmittel Die von einem Arzt verordnet wurden. Arznei- und Verbandmittel müssen aus einer Apotheke oder offiziell zugelassenen Abgabestelle bezogen werden. Heilmittel sind z. B.:
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Hilfsmittel Erstattet werden Hilfsmittel in einfacher Ausführung, ausgenommen Sehhilfen und Hörgeräte. Diese müssen von einem Arzt verordnet sein und auf der Auslandsreise erstmals erforderlich werden. Können Hilfsmittel gemietet werden, erstatten wir die Mietkosten für die Dauer dieser Auslandsreise. | |
Krankenhausaufenthalte Erstattet werden Unterkunft, Verpflegung und ärztliche Leistungen bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. | |
Rooming-In Rooming-in (Begleitperson im Krankenhaus), sofern die versicherte Person minderjährig ist. | |
Zahnärztliche Leistungen Schmerzstillende, konservierende Zahnbehandlungen; Notwendige Zahnfüllungen in einfacher Ausführung; Notwendige Reparaturen von vorhandenen Inlays (Einlagefüllungen), von vorhandenem Zahnersatz einschließlich Kronen und Teilkronen zur Wiederherstellung der Kaufähigkeit sowie von vorhandenen, festsitzenden Zahnspangen (bei versicherten minderjährigen Personen); Notwendiger provisorischer Zahnersatz |
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