Verkehrsrechtsschutzversicherung DFV-Verkehrsrechtsschutz

DFV-VerkehrsrechtsSchutz
Versicherungssumme

unbegrenzt

Leistungen
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Für die ganze Familie
  • Für alle Fahrzeuge im Haushalt
  • Freie Anwaltswahl
Monatsbeitrag
10,90 €
Online abschließen

Verkehrsrechtsschutz Unsere Leistungen im Überblick

DFV-VerkehrsrechtsSchutz
Versicherungssumme inkl. Strafkaution
Europa

unbegrenzt

Außerhalb Europas

500.000 €

Selbstbeteiligung

300 €
 

Versicherte Personen
Versicherungsnehmer

Partner

Ehepartner bzw. Partner aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, soweit diese im Haushalt der versicherten Person leben und dort gemeldet sind.

Kinder

Kinder des VN oder dessen Partners bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis Alter 25 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des Versicherungsnehmer leben.

Berufliche Tätigkeit versicherter Kinder: Jede auf Dauer angelegte, der Ein­kom­menserzielung dienende Betätigung. Ausbildungen zur beruflichen Qualifikation stellen keine berufliche Tätigkeit dar.

Versicherte Lebensbereiche
Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse

Leasingnehmer, Mieter und Erwerber eines KFZ

Sonstiger Verkehrsteilnehmer

z. B. Radfahrer, Fußgänger, Fahrgast im Bus

Schaden­ersatzansprüche

Verwaltungs­angelegenheiten

Verwaltungsangelegenheiten bei Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einem Punkt führen.

Ordnungswidrig­keiten

Ordnungswidrigkeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einen Punkt führen.

Strafangelegenheiten

Vertrags- und Sachenrecht

z. B. Kauf eines PKWs

Steuerangelegen­heiten

Mediationskosten

Kosten für außergerichtliche Konfliktlösung

bis 5.000 €

Gesetzliches Schlichtungsverfahren

Rechtsanwalts­kosten
  • Anwaltliche Erstberatung bis 250 €
  • Im Inland: Vergütung max. nach RVG
  • Im Ausland: angemessene Vergütung, max. wie gesetzliche Vergütung in Deutschland
  • Verkehrsanwalt im Inland bei Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort größer 100 km. Bis max. zur Höhe einer Korrespondenzgebühr nach Ziffer 3400 RVG oder stattdessen bis zu dieser Höhe die gesetzlichen Reisekosten und Abwesenheitsgelder des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts. (Kein Kostenersatz für Verkehrsanwalt bei Ordnungswidrigkeitenverfahren).
  • Mehrkosten bei objektiv erforderlichem Anwaltswechsel

Sachverständigen­kosten
bei Privatgutachten

Maximal ortsübliche Vergütung

Verfahrens- und Vollstreckungskosten
  • Gerichtskosten
  • Gegnerische Kosten bei bestehender Erstattungspflicht
  • Kosten für Strafvollstreckungsverfahren bei denen vom Gericht eine Geldstrafe über 250 € verhängt wurde
  • Kosten des Gerichtsvollziehers bis zu drei Maßnahmen zu Zwangsvollstreckung je Vollstreckungstitel

Verfahren vor Verwaltungsbehörden

Medizinisch Psy­chologische Unter­suchung (MPU)

Kostenersatz für die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) leisten wir nachträglich, wenn das Gutachten den zugrundeliegenden Vorwurf entkräftet.

Versicherungssumme inkl. Strafkaution
Europa

unbegrenzt

Außerhalb Europas

500.000 €

Selbstbeteiligung

300 €
 

Versicherte Personen
Versicherungsnehmer

Partner

Ehepartner bzw. Partner aus einer eingetragenen Lebensgemeinschaft und Lebenspartner, soweit diese im Haushalt der versicherten Person leben und dort gemeldet sind.

Kinder

Kinder des VN oder dessen Partners bis zur Erstaufnahme einer beruflichen Tätigkeit, jedoch maximal bis Alter 25 Jahre, behinderte und pflegebedürftige Kinder auch darüber hinaus, wenn sie im Haushalt des Versicherungsnehmer leben.

Berufliche Tätigkeit versicherter Kinder: Jede auf Dauer angelegte, der Ein­kom­menserzielung dienende Betätigung. Ausbildungen zur beruflichen Qualifikation stellen keine berufliche Tätigkeit dar.

Versicherte Lebensbereiche
Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse

Leasingnehmer, Mieter und Erwerber eines KFZ

Sonstiger Verkehrsteilnehmer

z. B. Radfahrer, Fußgänger, Fahrgast im Bus

Schaden­ersatzansprüche

Verwaltungs­angelegenheiten

Verwaltungsangelegenheiten bei Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einem Punkt führen.

Ordnungswidrig­keiten

Ordnungswidrigkeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitung, Halte- und Parkverstößen, soweit diese zu einen Punkt führen.

Strafangelegenheiten

Vertrags- und Sachenrecht

z. B. Kauf eines PKWs

Steuerangelegen­heiten

Mediationskosten

Kosten für außergerichtliche Konfliktlösung

bis 5.000 €

Gesetzliches Schlichtungsverfahren

Rechtsanwalts­kosten
  • Anwaltliche Erstberatung bis 250 €
  • Im Inland: Vergütung max. nach RVG
  • Im Ausland: angemessene Vergütung, max. wie gesetzliche Vergütung in Deutschland
  • Verkehrsanwalt im Inland bei Entfernung zwischen Wohnort und Gerichtsort größer 100 km. Bis max. zur Höhe einer Korrespondenzgebühr nach Ziffer 3400 RVG oder stattdessen bis zu dieser Höhe die gesetzlichen Reisekosten und Abwesenheitsgelder des für den Versicherungsnehmer tätigen Rechtsanwalts. (Kein Kostenersatz für Verkehrsanwalt bei Ordnungswidrigkeitenverfahren).
  • Mehrkosten bei objektiv erforderlichem Anwaltswechsel

Sachverständigen­kosten
bei Privatgutachten

Maximal ortsübliche Vergütung

Verfahrens- und Vollstreckungskosten
  • Gerichtskosten
  • Gegnerische Kosten bei bestehender Erstattungspflicht
  • Kosten für Strafvollstreckungsverfahren bei denen vom Gericht eine Geldstrafe über 250 € verhängt wurde
  • Kosten des Gerichtsvollziehers bis zu drei Maßnahmen zu Zwangsvollstreckung je Vollstreckungstitel

Verfahren vor Verwaltungsbehörden

Medizinisch Psy­chologische Unter­suchung (MPU)

Kostenersatz für die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU) leisten wir nachträglich, wenn das Gutachten den zugrundeliegenden Vorwurf entkräftet.

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